Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, Systemen und Anlagen
Für neue elektrische und elektronische Geräte muß entsprechend der
europäischen EMV-Richtlinie der Nachweis der elektro-magnetischen
Verträglichkeit durch den Hersteller erbracht werden. Die
Störabstrahlung der Geräte muß hierbei so begrenzt werden,
daß in ihrer Nähe befindliche Funk-, Telekommunikations-
und sonstige Geräte in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt
werden. Die Geräte und Systeme selbst müssen gegen andere
elektromagnetische Störquellen immunisiert sein.
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